Parcoursregeln

Die Regeln für einen sicheren Besuch in unserem Parcours

  1. Grundsätzliches: Jeder Schütze haftet für seinen Schuss und muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuelle Personen- oder Sachschäden wird vom Grundstückseigentümer oder Betreiber nicht gehaftet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den Parcours benutzen. Der Parcours darf nicht alleine betreten werden.
  2. Der Bogenparcours darf nur in Reihenfolge der 3D Zielfiguren, aufsteigend ab Nr. 1, begangen werden. Gehe niemals in eine andere als die vorgegebene Richtung! Der Weg ist mit Wegweisern gekennzeichnet. Die Begehung erfolgt nur auf den markierten Pfaden. Es ist ausdrücklich untersagt die markierten Wege zu verlassen und durchs Unterholz zu gehen! Wer den Parcours vor dem Ende verlassen möchte, muss dies in vorgegebener Richtung tun, bis ein sicherer Ausstieg möglich ist.
  3. Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum hinter dem Ziel frei sind. Weder Mensch noch Tier darf gefährdet werden. Befinden sich Gegenstände im Schussfeld, sollte man sich vorab durch zurufen verständigen, um etwaige in der Nähe befindlichen Personen nicht zu gefährden. Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen. Jeder Schütze haftet für seinen Schuss!
  4. Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere geschossen werden und dies ausschließlich von den markierten Abschusspflöcken. Schüsse in die Luft, absichtliche Schüsse auf Pflanzen und Bäume, sowie Schüsse auf lebende Tiere sind strengstens untersagt!
  5. Beim Suchen der Pfeile muss das Ziel durch ein Gruppenmitglied, einen Bogen oder Kleidungsstücke gut sichtbar gekennzeichnet werden. Das Ziel sollte (teilweise) verdeckt werden, z.B einen Bogen vor das Ziel stellen oder eine Person wartet in Sichtnähe, damit für nachfolgende Bogenschützen ersichtlich wird, dass das Ziel noch nicht zum Abschuss freigegeben ist.
  6. Es ist untersagt die 3D-Ziele oder Abschusspflöcke eigenmächtig zu verstellen. Die Tiere sollten beim Pfeile ziehen festgehalten werden, damit sie nicht aus den Verankerungen gerissen werden. Beschädigungen an den 3D-Zielen oder Abschusspflöcken bitte an der Anmeldung notieren.
  7. Die Ausrüstung eines Schützen muss in einem einwandfreien und unbeschädigten Zustand sein. Im Bedarfsfall kann diese nach Absprache ausgeliehen werden.
  8. Im Wald herrscht striktes Rauchverbot! Die Benutzung des Parcours unter Alkoholeinfluss ist strengstens verboten!
  9. Mit dem Einsetzen der Dämmerung endet die Parcourszeit. Es darf nicht mehr geschossen werden. Gibt es Sichtbehinderungen: z. B. Nebel, starker Regen, so muss das Schießen aus Sicherheitsgründen eingestellt werden.
  10. Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
  11. Hunde sind zwingend an der Leine zu führen.
  12. Eventuell verursachte Schäden sind zu bezahlen. Ersatzansprüche auf verlorene oder beschädigte Pfeile, Bögen etc. bestehen keine.
  13. Der Schütze ist für jeden von ihm abgeschossenen Pfeil und eventuell dadurch entstandenen Schaden oder auch Verletzungen anderer Personen allein und voll verantwortlich. Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt!
  14. Die Verwendung einer Armbrust, eines Compoundbogen und Pfeilen mit Jagdspitzen ist auf dem Parcours verboten!
  15. Ein Nichteinhalt der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und die Verweisung vom Parcoursgelände zur Folge.
  16. Bitte tragen Sie sich bei An- und Abmeldung in die Liste mit Start- und Endzeit ein.
  17. Einschießen ist nur an der dafür vorgesehenen Anlage am Schützenhaus erlaubt.
  18. Bitte lassen Sie schnellere Schützen passieren.
  19. Bei starkem Wind darf der Parcours wegen der erhöhten Verletzungsgefahr, z.B. durch herabfallende Äste, nicht betreten werden.
  20. Pro Ziel dürfen maximal 3 Pfeile geschossen werden, der erste Treffer gilt (3 Pfeile Wertung, siehe Schusszettel).
  21. Forstwirtschaftliche Maßnahmen haben Vorrang. Für die Dauer dieser Arbeiten können die entsprechenden Ziele nicht benutzt werden. Es erfolgt keine Erstattung der Anmeldegebühr.
  22. Jeder Besucher des Parcours muss sich so verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt, sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
  23. Der Betrieb des Bogenparcours beschränkt sich aus Rücksichtnahme auf die im Wald lebenden Tiere und das in der Dämmerungszeit aktiven Wildes auf die Tageszeit bis zur Dämmerung (eine Stunde nach Sonnenaufgang bzw. eine Stunde vor Sonnenuntergang).
  24. Zwischen 1. März und 31.Juli dürfen sich aufgrund von Schonzeiten der Wildtiere max. 10 Personen gleichzeitig auf dem Parcoursgelände aufhalten (in Anwesenheitsliste vorab kontrollieren).
  25. Eine Nutzung des 3D-Bogenparcours, die nicht den Zwecken des Schützenclubs Diana dient (z.B. private Feiern), ist nicht zulässig.

Mit der Anmeldung vor begehen des Parcours erklärt sich der Schütze mit diesen Regeln einverstanden und hält sie ein!

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